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Arbeitslosenversicherung / Berufsverbände


In den meisten europäischen Ländern ist man bei Antritt einer Arbeitsstelle automatisch arbeitslosenversichert. In Dänemark ist das nicht der Fall.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie selbst daran denken, sich in einer Arbeitslosenkasse anzumelden. Sind Sie nicht Mitglied einer Arbeitslosenkasse, kann es bei Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland, nachdem Sie in Dänemark gearbeitet haben, Probleme geben.
 

Der dänische Arbeitsmarkt wird in hohem Maße von den Sozialpartnern selbst und nicht durch Gesetzgebung geregelt. Das dänische Modell bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillige Tarifverträge über die Lohn- und Anstellungsverhältnisse vereinbaren. Die Berufsverbände spielen auf dem dänischen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Dänemark weist einen hohen Organisationsgrad auf, da viele Arbeitnehmer Mitglied eines Berufsverbands sind und die meisten Unternehmen in der Arbeitgebervereinigung organisiert sind.
 

Ein Berufsverband hilft bei Angelegenheiten bezüglich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie in Verbindung mit Arbeitsunfällen, Rehabilitation und anderem. Ein Berufsverband bietet ebenfalls persönliche Beratung und Karriereplanung oder auch Bonusordnungen in Form von Rabattscheinen für Benzin, Einkaufszentren, Versicherungen etc. an. Je nach Gebiet variiert das Angebot der einzelnen Berufsverbände.

Die Wahl des Berufsverbands hängt von der Ausbildung/Stellung sowie dem Unternehmen ab. Den Berufsverbänden sind Arbeitslosenkassen angeschlossen, wobei man jedoch nicht Mitglied sowohl des Berufsverbands als auch der Arbeitslosenkasse sein muss, sondern lediglich Mitglied in einer der beiden Organisationen sein kann.

 

Versicherungszeiten aus EWR-Ländern

Sie haben die Möglichkeit, Versicherungszeiten aus einem anderen Land des europäischen Wirtschaftsraums (siehe Liste unten), die auf einer E301-Bescheinigung bestätigt sind, zu übertragen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie spätestens 8 Wochen nach Ihrem Austritt aus der Versicherung in einem anderen EWR-Land die Aufnahme in der dänischen Arbeitslosenkasse beantragen und Ihr Aufnahmeformular abgeben.
 

Die Länder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind Belgien, Dänemark, Großbritannien (und Gibraltar), Frankreich, Holland, Portugal, Griechenland, Italien, Spanien, Schweden, Norwegen, Finnland, Island, Deutschland, Irland, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein, Zypern (nur das griechisch-Zypriotische Gebiet), Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien.

Die Schweiz trat am 1. Juni 2002 einer Vereinbarung mit der EU bei. Diese Vereinbarung entspricht, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, weitgehend der EWR-Vereinbarung.
 


Hausrat-, Kfz- und Unfallversicherung

 

Alle Angestellten sind von der obligatorischen Arbeitgeberversicherung gedeckt, wobei Sie jedoch auch über eine Haftpflichtversicherung in Ihrer Freizeit verfügen müssen. Überprüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsverhältnisse (Hausrat-, Unfall-, Kfz-Versicherung usw.).
 

Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, werden Ihnen im Falle eines Diebstahls oder einer Zerstörung durch Brand oder Wasser, Möbel, Bücher, Kleidung, Musikanlagen, Fernsehgeräte und viele andere Dinge ersetzt. Ein Diebstahl ist unverzüglich der Polizei zu melden, da anderenfalls kein Ersatz durch die Versicherung erfolgt.
 

Adressen von Versicherungsgesellschaften finden Sie unter www.degulesider.dk / forsikringsselskaber.
 

Die Seite wurde zuletzt aktualisiert am 16-03-2012
 
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