Gesundheitssystem
Öffentliche Krankenversicherung in Dänemark
In Dänemark gibt es ein öffentliches Krankenversicherungssystem, was bedeutet, dass als Ausgangspunkt alle, die Mitglied der Gruppe 1 sind, das Recht auf kostenlose Behandlung bei einem Arzt oder im Krankenhaus haben.
Mehr dazu unter borger.dk
Man kann zwischen zwei Krankenversicherungsgruppen wählen. In Gruppe 1 ist man bei einem bestimmten Hausarzt gemeldet. Sind Sie in Gruppe 1 versichert, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt zu einem Facharzt, wobei keine Überweisung für einen HNO-, Augen-, Zahnarzt oder Chiropraktiker nötig ist.
Die Behandlung beim Facharzt ist kostenlos.
Versicherte in Gruppe 2 haben freie Arzt- und Facharztwahl, wobei die Versicherten in dieser Gruppe einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Die Behandlung im Krankenhaus ist für Gruppe 2 genaus kostenlos wie für Gruppe 1.
Alle im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen erhalten eine Krankenversicherungskarte. Die Karte ist der Nachweis für die Berechtigung, Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Karte ist bei Behandlungen mitzubringen, wobei empfohlen wird, sie ständig bei sich zu tragen, da sie bei jedem Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten vorgelegt werden muss.
Um sich im Einwohnermeldeamt anzumelden, muss man persönlich im Bürgeramt vorsprechen (siehe Adressen hierunter) und Folgendes mitbringen:
- Aufenthaltsgenehmigung / EU-Eintragungsbescheinigung
- Reisepass oder persönliche Legitimation mit Foto
- Evtl. Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden/Taufscheine der Kinder
In Verbindung mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt wählt man einen Hausarzt, sofern man in Gruppe 1 ist. Die Arztwahl erfolgt im Bürgeramt:
Hier finden Sie das Bürgeramt in der Kommune:
Ringkøbing-Skjern
Ca. 14 Tage nach der Anmeldung wird Ihnen die Krankenversicherungskarte zugesendet. Die Karte informiert über Ihren Namen, Ihre Adresse und Personenkennziffer sowie Namen und Adresse Ihres Hausarztes, wenn Sie in Gruppe 1 sind.
Außerdem können Sie Ihre gelbe Krankenversicherungskarte für die kostenlose Leihe von Büchern in Bibliotheken benutzen.
Im Bürgeramt können Sie die Möglichkeit des Erhalts einer blauen EU-Krankenversicherungskarte erfragen, sofern Sie eine solche benötigen.
Für Grenzpendler gelten gesonderte Regeln. Lesen Sie mehr hierzu unter www.pendlerinfo.org
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